Auslandsligen

CAS-Urteil zugunsten der Schuldenmacher

Aufatmen bei den türkischen Erstligisten Fenerbahce Istanbul und Bursaspor: Der internationale Sportgerichtshof CAS hob eine Sperre der UEFA teilweise auf, die der europäische Verband aufgrund von Verstößen gegen das „Financial Fair Play“ sowie Überschuldung der Vereine verhängt hatte.

Fenerbahce, als Zweiter der abgelaufenen Süper-Lig-Saison, sowie Pokalfinalist Bursaspor dürfen nunmehr doch in der Europa League antreten. Für Fenerbahce könnte auch die Champions League-Teilnahme drin sein, sofern man sich im Play-off dafür qualifiziert.

Die von der UEFA ausgesprochenen Geldstrafen blieben allerdings bestehen und wurden von 50.000 auf 250.000 Euro aufgestockt. Trotzdem zeigte man sich seitens der UEFA nicht glücklich über das Urteil. Im folgenden Wortlaut kritisierte der Verband das Urteil des Sportgerichtshofes, erkannte es jedoch an: „Die UEFA ist der festen Überzeugung, dass es unerlässlich ist, dass die Klubs ihre Schulden bei anderen Fußballvereinen begleichen, und wird weiterhin mit großer Wachsamkeit sicherstellen, dass dies in Übereinstimmung mit den Regularien der UEFA-Klublizenzierung sowie des finanziellen Fairplay geschieht. Diese grundlegenden Prinzipien des guten Umgangs sollten durch die künftige Rechtssprechung des CAS weiterhin strikt unterstützt und nicht unterminiert werden.“