Christoph Metzelders Anwalt erwägt eine Revision des am Donnerstag ergangenen Gerichtsurteils gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler. In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er "für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden", sagte Ulrich Sommer unmittelbar nach Abschluss der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.
Christoph Metzelder
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Metzelder (40) hatte den Besitz und die Weitergabe von insgesamt 18 kinder- oder jugendpornografischen Dateien gestanden. Er erhielt zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sommer sieht unter anderem die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt: "Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung."
(sid)
Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker: Nicht mal schwimmen kann er.
— Berti Vogts