Der brasilianische Fußballstar Neymar hat einen Rechtsstreit um die Markenrechte an seinem Namen vor dem EU-Gericht gewonnen.
Neymar Santos FC SP•Mittelfeld•Brasilien
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Die von einem Dritten angemeldete Marke «NEYMAR» sei nichtig, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache T-795/17). Gegen das Urteil kann innerhalb von gut zwei Monaten noch beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Hintergrund des Falls war eine längere Auseinandersetzung zwischen dem brasilianischen Nationalspieler und Profi des französischen Erstligisten Paris Saint-Germain sowie einem Portugiesen. Dieser hatte sich 2013 die Markenrechte für «NEYMAR» in der EU für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Das EU-Gericht kam nun zu dem Schluss, dass der Portugiese die Bekanntheit des Fußballers ausnutzen wollte.
(dpa)
Wenn ich das Foul vom Carlos sehe gegen Dänemark, da lache ich mich kaputt. Warum werden wir Deutschen immer bestraft, das ist einfach nicht gerecht!
— Jürgen Kohler nach dem deutschen WM-Aus 1998 gegen Kroatien (0:3) und seinem letzten Länderspiel.