Staatsanwalt ahndet Foulspiel

Der Schiedsrichter vermerkte im Spielbericht eine „gewalttätige Aktion“, sprach von einem „Anschlag“, und notierte, dass Rachid Bouaouzan seinen Gegenspieler Niels Kokmeijer wie ein „Rasiermesser“ erwischte.
Und das, was schon vergangenen Dezember beim niederländischen Zweitligaspiel zwischen Sparta Rotterdam und den Go Ahead Eagles aus Deventer passierte, hatte für beide Beteiligten Folgen. Vor allem für den Gefoulten aus Deventer: Kokmeijer erlitt unter anderem einen komplizierten Beinbruch und eine Schlagaderblutung, und es ist noch nicht sichergestellt, dass er je wieder unbehindert laufen kann. Bouaouzan war, innerlich noch aufgewühlt von einer vorherigen Schiedsrichterentscheidung, im Kampf um den Ball mit voller Wucht auf ihn aufgesprungen.
Für den Täter hatte die Sache außer der überfälligen Roten Karte und den verhängten zwölf Spielen Sperre (Sein Anwalt: „Rachid akzeptierte die Strafe aus Respekt vor Niels, aber nicht, weil er sich schuldig fühlte“) nun auch noch ein strafgerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Einsteigen Bouaouzans einen Vorgang, der über die Grenzen dessen hinausging, was noch verbandsintern geahndet werden kann. Nun verhängte der Richter wegen gefährlicher Körperverletzung eine halbjährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt für zwei Jahre auf Bewährung, sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Richter erkannte zwar an, dass Bouaouzan seinen Gegenspieler nicht mit Absicht verletzen wollte. Doch bei seinem krassen Fehltritt habe er eine Verletzung in Kauf genommen. Dessen Rechtsanwältin will nun in Berufung gehen.
Michael Lessenich
(11FREUNDE-Redaktion)