Fußball-Zweitligist Union Berlin ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden. Grund für die Sanktion sind "mindestens fünf Rauchtöpfe", die im Ligaspiel beim SV Sandhausen (0:0) im Berliner Zuschauerblock in der 49. Minute abgebrannt wurden.
Sonntag, 02.09.2018
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
(sid)
Wir können keinen Schwatten gebrauchen.
— Jörg Berger über den in die Bundesliga wechselnden Südafrikaner Sean Dundee...