Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist VfL Osnabrück zu einer Geldstrafe in Höhe von 42.000 Euro verurteilt. Anhänger des Vereins hatten beim Ligaspiel beim VfL Bochum am 22. November 2019 Pyrotechnik abgebrannt, zudem wurden in der 63. Spielminute drei Gegenstände aus dem Gästeblock auf das Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Freitag, 22.11.2019
Einen Anteil von bis zu 14.000 Euro kann Osnabrück für "sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden", hieß es in einem Statement des DFB. Diese Investitionen muss der Verein bis zum 31. Dezember 2020 nachweisen. Aufgrund der Corona-Pandemie gewährt der DFB Vereinen derzeit einen Straferlass von etwa 25 Prozent.
(sid)
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