FCN vom DFB verurteilt: Zuschauer-Teilausschluss und Auflagen

von Jean-Pascal Ostermeier | sid14:42 Uhr | 21.03.2017
Der 1.FC Nürnberg erhielt zudem eine Geldstrafe
Foto: 1. FC Nürnberg/SID

Fußball-Zweitligist 1. FC Nürnberg ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen zu einem Zuschauer-Teilausschluss verurteilt worden. Im Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 15. April müssen im Nürnberger WM-Stadion die Blöcke 7, 9 und 11 geschlossen bleiben.

1. FC Nürnberg
2. Bundesliga
Rang: 17Pkt: 0Tore: 1:4

Zudem erhielt der Club die Auflage, in diesem Jahr mindestens 50.000 Euro in bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Gästesektor des heimischen Stadions zu investieren. Dies muss der Verein dem DFB bis zum 31. Dezember nachweisen.

"Das Sportgericht hat in seinem Urteil berücksichtigt, dass der 1. FC Nürnberg zuletzt konsequent Disziplinierungsmaßnahmen gegen eigene Problemfans ergriffen hat", sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Der neunmalige deutsche Meister stimmte der Konsenslösung zu.

Bestraft wurden Vorkommnisse mit Nürnberger Fans im DFB-Pokalspiel bei Viktoria Köln am 20. August 2016 sowie im Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. Oktober 2016.

(sid)



Die Spieler kommen morgens um neun, trinken Kaffee, halten ein Schwätzchen, danach eine kleine Mannschaftsbesprechung, 90 Minuten Training, eine Stunde Nachbereitung. Und nachmittags gehen sie dann mit der Mutti auf die Kö nach Düsseldorf. Die können einkaufen, während andere noch an der Maschine stehen. Als Fußball-Profi hat man eine herrliche Zeit.

— Hans Meyer