Martin Kind bleibt vorerst als Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96 im Amt. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hannover. Dem Verein steht aber weiterhin der juristische Weg zum Bundesgerichtshof offen.
Freitag, 14.04.2023
In der Urteilsbegründung wird angeführt, dass die Abberufung von Kind als Geschäftsführer durch den Klub im Juli vergangenen Jahres ohne Beteiligung des Aufsichtsrats rechtswidrig gewesen sei. Damit folgte das OLG der Rechtsauffassung des 78 Jahre alten Unternehmers.
Nicht berücksichtigt hat das Gericht bei seinem Urteil die Auswirkungen der Entscheidung auf die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga. Klubintern war die Befürchtung aufgekommen, dass die Profilizenz der Niedersachsen aufgrund der aktuellen Führungsstruktur gefährdet sein könnte.
(sid)
Wenn ich Ja sage, dann müsste ich mich ja selbst entlassen. Das wäre auch mal eine Idee.
— Bundestrainer Erich Ribbeck über die Nominierung des Wolfsburgers Zoltan Sebescen im Länderspiel in Holland (1:2) im Frühjahr 2000. Es blieb Sebescens einziges Länderspiel...