Fußball-Zweitligist Union Berlin ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden. Grund für die Sanktion sind "mindestens fünf Rauchtöpfe", die im Ligaspiel beim SV Sandhausen (0:0) im Berliner Zuschauerblock in der 49. Minute abgebrannt wurden.
Sonntag, 02.09.2018
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
(sid)
Mein Gott, was haben sie mir schon Leute vorgeschlagen! Da waren Riesenpleiten dabei, Leute, die sich nicht einmal die Schuhe zubinden können.
— Hermann Gerland, Co-Trainer des VfL Bochum, über Talentsuche in den 1980er-Jahren...